AGB

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Inhalt

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Im Folgenden wird „Gottlieb Grinda“ für den Porträtzeichner dieser Webseite als Dienstleister und „Auftraggeber“ oder „Käufer“ für den Auftraggeber bzw. Käufer der Kunstwerke verwendet.

  2. Der im Folgenden verwendete Begriff „Auftragsarbeit“ bedeutet in diesen Bedingungen beauftragte Porträt- bzw. andere Originalzeichnungen bzw. Originalgemälde.

    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gottlieb Grinda erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

    Mit einer Auftragserteilung bzw. Bestätigung des Auftrages per E-Mail gelten diese Bedingungen als angenommen.

    Abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von Gottlieb Grinda sind freibleibend und unverbindlich.

    Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen/Aufträge, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Diese kann per E-Mail erfolgen und ist ohne eigenhändige Unterschrift gültig.

    Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

    Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden.

  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Preise

  1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Gottlieb Grinda an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.

    Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, aber einschließlich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab dem Herstellungsort Kamenz.

    Die enthaltene Mehrwertsteuer wird in der Rechnung natürlich gesondert ausgewiesen.

  3. Irrtümer oder Druckfehler sind vorbehalten und nicht preisbindend.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Im Falle einer verbindlichen Terminzusage wird der Auftraggeber davon unterrichtet, wenn Gottlieb Grinda den Termin unverschuldet nicht halten kann ( z. B. im Fall von Krankheit oder höherer Gewalt ).

    In diesem Fall kann der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurücktreten woraufhin der volle Kaufbetrag und eventuell gezahlte Versandkosten zurückerstattet werden.

  3. Eine Verzugsentschädigung für Auftragsarbeiten ist ausgeschlossen.

§ 5 Annahmeverzug

  1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers bzw. Käufers ist Gottlieb Grinda berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.

  2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Auftraggeber/Käufer an Gottlieb Grinda als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 25.- zu bezahlen.

    Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Gottlieb Grinda den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Auftraggeber/Käufer fordern.

  3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Gottlieb Grinda die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

    Gottlieb Grinda ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Gefahrenübergang

  1. Das Transportrisiko trägt Gottlieb Grinda, bis der Gegenstand an den Auftraggeber übergeben wird.

§ 7 Gewährleistung

  1. Geringe Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Auftragsarbeit/Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

  2. Der Auftraggeber/Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware/Auftragsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gottlieb Grinda.

  2. Gerät der Käufer/Auftraggeber in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Gottlieb Grinda berechtigt, die Ware bzw. Auftragsarbeit zurückzunehmen.

§ 9 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme, bei Abholung oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.

    Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Post, etc. , es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Gottlieb Grinda über den Betrag verfügen kann.

§ 10 Rückgaberecht

  1. Gottlieb Grinda gewährt für alle Portraits ein 30-tägiges Rückgaberecht (Poststempel).

  2. Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass das Portrait nach einer Rücksendung (frankiert) von Gottlieb Grinda erhalten wurde.

    Unfrankierte Sendungen werden nicht angenommen und gelten nicht als Rücksendung.

  3. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Kaufpreises erhoben.

§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 12 Urheberrechte

  1. Sämtliche Ware, Kunstdrucke, Originalzeichnungen, Gemälde werden dem Käufer / Auftraggeber zur privaten Verwendung, bzw. allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen.

    Das Urheberrecht verbleibt bei Gottlieb Grinda.

    Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

    Im Falle einer Auftragsarbeit versichert der Auftraggeber, dass er zur Verwendung aller von ihm an Gottlieb Grinda übergebenen Vorlagen berechtigt ist.

    Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Gottlieb Grinda von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 13 Anwendbares Recht

  1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Gottlieb Grinda und dem Käufer/Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kamenz Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten.

    Gottlieb Grinda ist jedoch berechtigt, den Käufer/Auftraggeber an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

    Weiterhin ist Kamenz Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.

  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.

    Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.